DGE-Richtlinien und Berliner Kontrollstelle
Dafür, dass die Qualität im Schulessen gewährleistet ist, haben schon Anfang der 2000er die Berliner Schulträger freiwillig Qualitätskriterien formuliert und dazu beigetragen, dass Standards für Schule und Kita durch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) erarbeitet wurden. Alle Caterinunternehmen, die in Berlin für öffentliche Schulen kochen, sind zur Einhaltung dieser DGE-Richtlinien verpflichtet. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Musterausschreibung geltende und inzwischen veraltete 4. Auflage, deren 2. korrigierter Nachdruck aus 2015 stammt. Darüber hinaus haben sich 2016 die zwölf bezirklichen Schulträger zusammengeschlossen und gemeinsam die “Qualitätskontrollstelle Schulmittagessen” errichtet. Auch der 2014 in Berlin eingeführte Festpreis dient dazu, dass Cateringunternehmen sich nicht zu Lasten der Qualität gegenseitig unterbieten können.

Vernetzungsstellen Schulverpflegung in Berlin und Brandenburg
Gemeinsam mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium haben 2008 alle Bundesländer “Vernetzungsstellen Schulverpflegung” errichtet, um ein hochwertiges Essen und Trinken im Schulessen zu gewährleisten. Träger dieser Vernetzungsstellen sind Vereine, DGE-Sektionen, Verbraucherzentralen, Agenturen oder Ministerien. Die Idee alle Akteur*innen der Schulverpflegung zu beraten, zu informieren und miteinander zu vernetzen, damit das Schulessen ausgewogen und bedarfsgerecht ist, stammt aus Berlin. Den Schwerpunkt der Arbeit bestimmen die Vernetzungsstellen selbst. So widmet sich die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Berlin e. V. derzeit der Kommunikation zu nachhaltiger Ernährung in weiterführenden Schulen und die Vernetzungsstelle Brandenburg Kita- und Schulverpflegung & Seniorenernährung der  Möglichkeit schulindividuell auf die Verpflegungsqualität einwirken zu können.

Mittagessensausschüsse in Berliner Schulen
Damit auch die Schulen selbst Einfluß auf die Akzeptanz, die Partizipation und die Qualität des Schulessens nehmen können, existieren in Berlin seit 2012/13 Mittagessensausschüsse. Diese Gremien sind im Schulgesetz verankert und Teil des Vertrages zwischen Schulamt und Essensanbieter. Sie werden pro Schule innerhalb der Schulkonferenz einberufen und bestehen aus Vertreter*innen des pädagogischen Lehrpersonals, der Eltern, der Schüler*innen und der Schulleitung. Vertreter*innen der Cateringunternehmen können als Gäste geladen werden. 

Das partizipative Instrument dient über die alle vier Jahre stattfindenden Testessen im Rahmen der Ausschreibungen des Schulessens hinaus auch dem Informationsaustausch zu Essensqualität, Wünschen, Lob und Kritik zwischen Anbieter, Schule und bezirklichen Schulämtern. Es kann für den Kontakt zu den Ausgabekräften des Schulessens genutzt werden und ist beratend zu Themen wie Mensagestaltung, Essenszeiten, Ernährungsbildung und inklusiver Esskultur tätig. Wie intensiv das Instrument Mittagessensausschuss an einer Schule für alle Belange rund um die Schulverpflegung genutzt wird, variiert von Schule zu Schule stark. Leider mangelt es an vielen Schulen schlicht an Ressourcen des pädagogischen Lehrpersonal, um dieses Gremium auch für die nachhaltige Ausrichtung des Berliner Schulessens zu nutzen. 

Weiterführende Links:
Bundesministerium für Bildung und Forschung: Schulverpflegung in Berlin: „Wir sind Netzwerker“, Interview mit Sabine Schulz-Greve (2021)
Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin: Qualitätsentwicklung Berliner Schulessen Handreichung „Mittagessensausschüsse, Handreichung (2022)
Nationales Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schulverpflegung: Vernetzungsstellen

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Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1 – Wandel mit bio-regionaler Schulverpflegung gestalten
Kapitel 2 – Wie ist das Schulessen in der Metropolregion organisiert?
Kapitel 3 – Was wird gebraucht und was gibt es schon?
Kapitel 4 – Ernährungsbildung an Schulen
Kapitel 5 – Wegbereiter entlang der Wertschöpfungskette