Bundesweite Regelungen beim Schulessen
Auf das Potential der Schulverpflegung als Abnehmer bio-regionaler Waren wirken neben den Cateringunternehmen und dem Handel auch die Schulen mit ihren Trägern, ihrer Leitung, ihren Schülern und den Eltern. In Hinsicht auf die ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit des Schulessens nehmen alle Akteure der Schulverpflegung gemeinsam Einfluss. Prinzipiell obliegt die Organisation des Schulessens den Schulträgern im Rahmen von bundes- bzw. landesrechtlichen Regelungen. Bei staatlichen Schulen sind dies die Städte, Kommunen oder Stadtbezirke, bei nicht staatlichen Schulen die privaten Träger. Wie der Raum, der Personaleinsatz und die Pausen für die Mittagspause gestaltet sind, bestimmen die Schulen selbst. Neben der Organisation des Schulessens ist auch die Kostenübernahme für das Mittagessen von Kindern und Jugendlichen aus finanziell bedürftigen Familien in Schule und Hort bundesweit geregelt und seit 2019 kostenfrei.
Brandenburger Schulverpflegung jede Kommune für sich
In Brandenburg sind rund 300 Städte, Kommunen und private Träger für die Schulverpflegung verantwortlich. Die Ausschreibungen der verschiedenen Schulträger unterscheiden sich stark und sie beziehen in unterschiedlichem Maße Qualitätskriterien ein. Bisher sind keine gesetzlichen Anforderungen an die Qualität und Preis formuliert, sodass jeder Schulträger individuell und eigenverantwortlich handelt. Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Brandenburg bietet mit ihrer Web-Plattform “Unser Schulessen” ein Instrument, als Schule selbst auf die Qualitätsentwicklung des Schulessens zu wirken. Das Instrument ist für Brandenburger Schulen kostenfrei.
Einheitliche Strukturen und Kriterien in der Berliner Schulverpflegung
In Berlin sind die Schulämter der zwölf Bezirke für das Schulessen in den staatlichen Schulen verantwortlich. Die Qualitätskriterien sind homogen und das Berliner Schulessen greift im Bundesvergleich auf viele Instrumente zurück, um ein qualitativ hochwertiges und vom Einkommen der Eltern unabhängiges Mittagessen zu garantieren. Schon 2003 beschloss der Berliner Senat, alle Grundschulen zu Ganztagsschulen zu machen und ein verpflichtendes Mittagessensangebot einzuführen. Damit sich dies auch alle Kinder leisten können, ist seit 2019 das Mittagessen für die Eltern aller Schüler*innen der Klassen 1 bis 6 kostenbeteilungsfrei. Diese Regelung gilt auch für alle 5. und 6.-Klässler der Gymnasien und integrierten Sekundarschulen. Qualitäten und Preis legt der Senat über die Musterausschreibung fest.
Weiterführende Links:
Land Berlin: Schulgesetz für das Land Berlin (Stand: 31.12.2022)