Bedarf laut DGE:
Wie oft Hülsenfrüchte eingesetzt werden sollen, ist in der für die Schulverpflegung gültigen 4. Auflage der DGE-Richtlinien nicht spezifiziert, in der 5. Auflage sollen sie mindestens ein mal die Woche angeboten werden. Hülsenfrüchte sind Teil der Warengruppe Gemüse und Salat, welche täglich angeboten werden.
Einsatz an 2 von 5 Verpflegungstagen (täglich) | |
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Primarstufe (7 bis unter 10 Jahre): | 150 g/ Woche |
Sekundarstufe (10 bis unter 19 Jahre): | 200 g/ Woche |
Vorgabe laut Senat:
0 % bio; mindestens 4 x in 20 Verpflegungstagen
Verteilung innerhalb der Warengruppe in 40 Verpflegungstagen:
Innerhalb von 40 Verpflegungstagen werden an 8 Verpflegungstagen Hülsenfrüchte angeboten. Dabei werden Linsen, Erbsen und Kichererbsen etwa je 2 Mal in 40 Verpflegungstagen und rote, grüne und weiße Bohnen ca. 1 Mal verarbeitet.
Regionale Verfügbarkeit von Hülsenfrüchten (konventionell und aus ökologischer Erzeugung)
Der Aufbau von Wertschöpfungsketten für Bio-Linsen und Bio-Kichererbsen steht in Brandenburg noch ganz am Anfang. Die Hülsenfrüchte haben als ernährungsphysiologisch hochwertiger Eiweißträger sowohl für die Schulverpflegung und als Leguminose in der Bio-Landwirtschaft als wichtiger Stickstoffspeicher eine besondere Bedeutung. Im Zuge des Klimawandels ist der Anbau von Linsen und Kichererbsen in Brandenburg denkbar geworden. Noch sind viele Fragen offen. Es laufen Sortenversuche, um die Standorteignung zu bewerten, es werden Kocheigenschaften bei den zukünftigen Abnehmern abgefragt und nach Wegen der Unkrautbekämpfung gesucht. Auch fehlt es noch an Technik und Know How für Ernte und Trocknung, denkbar als genossenschaftliche Struktur. Einige Akteur*innen sind schon am Markt, die ihre noch geringen Mengen direkt vermarkten.
Bei einem Unternehmen mit 13.000 Essen/ Tag liegt der Bedarf an einem Tag an dem Linsen angeboten werden bei:
0,15 – 0,20 kg x 13.000 = 1,95 – 2,6 Tonnen (gekochte Ware) entspricht etwa rund 1 Tonne Trockenware.