Bedarf laut DGE:
Obst soll laut DGE-Richtlinie zwei Mal die Woche angeboten werden. Neben Frischobst darf auch Tiefkühlware eingesetzt werden allerdings ohne Zuckerzusatz.
Einsatz an 2 von 5 Verpflegungstagen | |
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Primarstufe (7 bis unter 10 Jahre): | 160 g/ Woche |
Sekundarstufe (10 bis unter 19 Jahre): | 200 g/ Woche |
Vorgabe laut Senat:
100 % bio; zusätzlich mindestens 4 x Kerne oder Ölsamen (z.B. Sonnenblumenkerne, Kürbiskerne, Pinienkerne, Sesam, Leinsamen); Bananen und Anananas müssen Kriterien des Fairen Handels erfüllen
Verteilung innerhalb der Warengruppe in 40 Verpflegungstagen:
Innerhalb von 40 Verpflegungstagen werden an 8-12 Verpflegungstagen Stückobst hautpsächlich als Äpfel und Bananen, auch als Birnen oder Mandarinen und begrenzt als Wassermelonen und Pflaumen angeboten.
Regionale Verfügbarkeit von Bio-Obst
Als regionales Bio-Obst haben in der Schulverpflegung derzeit nur Äpfel eine Relevanz. Bio-Äpfel gibt es in ausreichenden Mengen aus Niedersachsen, seit Herbst 2022 sind auch Bio-Äpfel aus Brandenburg auf dem Markt. Auch hier können die Preise mit den üblichen Marktpreisen nicht mithalten, weshalb trotz Angebot der Absatz noch schwierig ist. Auch aus der Region saisonal verfügbar gehen kleine Mengen Bio-Wassermelonen, Bio-Pflaumen und Bio-Birnen in die Schulverpflegung.
Bei einem Unternehmen mit 13.000 Essen/ Tag liegt der Bedarf an einem Tag an dem Äpfel angeboten werden bei:
0,80 – 0,1 kg x 13.000 = 0.65 – 1,04 bis 1,3 Tonnen bzw. 13.000 Stück